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Corona Maßnahmen

Corona News

Hurra! Die 7-Tage Inzidenz liegt im Kreis Erding unter 50. (Stand 28.5.2021)

Es können nun wieder Gruppen zu maximal 10 Personen, oder 20 Kinder unter 14, unter freiem Himmel miteinander Trainieren.
Bitte haltet dennoch den Sicherheitsabstand von min. 1,5 Metern ein.

Zur Kontaktpersonenermittlung bitten wir grundsätzlich um das Ausfüllen und Einwerfen eines Schießzettels!

Weitere Details können den BSV Hygienevorschriften und den Informationen des BSSB entnommen werden.

Sobald sich an der Situation etwas ändert, informieren wir euch hier und über die WhatsApp Gruppe.

Die Vorstandschaft


Hygienemaßnahmen

Training in der Halle

Ab Oktober wird das Training in der Halle wieder aufgenommen.
Um einen möglichst risikoarmen Schießbetrieb sicherstellen zu können, haben wir, auf Grundlage von Mustervorgaben des BSSB, den nachfolgenden Hygieneplan erarbeitet, welcher einzuhalten ist:

1. Allgemeines

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist sicher zu stellen.
  • Es können max. 6 Personen gleichzeitig schießen. Sollten mehr Personen anwesend sein, ist der Abstand zu waren und ein rollierender Schießbetrieb zu organisieren.
  • Beim Pfeile-holen ist auf den entsprechenden Abstand zu achten und nacheinander zur Scheibe zu gehen. Das ziehen von fremden Pfeilen ist untersagt.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir das unter Punkt 3 festgelegte Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  • Die Anwesenheit von Zuschauern ist erlaubt, solange die Hygieneregeln, besonders in Bezug auf Abstand und Mund-Nasen-Schutzmasken eingehalten werden.
  • Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden.
  • Die Vorstandschaft und die Aufsicht kontrolliert die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte und ergreift bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
  • Trainingseinheiten/-kurse werden auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
  • Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten und Zuschauern werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthalts aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
  • Die Aufsichten Unterweisen die Schützinnen und Schützen über die Hygieneregeln
  • Hinweisschilder werden ausgehangen und sind zu beachten
  • Private Sportbekleidung und Hallenschuhe müssen mit nach Hause genommen werden.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)

  • Alle Teilnehmer werden gebeten, eigene MNB mitzubringen.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen.
  • Das Verweigern des Tragens einer MNB oder das unberechtigte Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Schießanlage geahndet.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
  • Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.

4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände

  • Desinfektionsmittel werden im Eingangsbereich im Regal sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.
  • Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
  • Eine Anleitung zur Handhygiene wird ausgehangen und ist zu befolgen
  • Hautschonende Seife sowie Papierhandtücher zur Einmalbenutzung stehen im Waschraum zur Verfügung

5. Ehrenamtliche Tätigkeit

Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.

6. Zuschauer

  • Die Anwesenheit von Zuschauern ist unter den diesbezüglichen Auflagen – insbesondere Personenobergrenzen – der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt.
  • Für die Zuschauer gilt eine Maskenpflicht.
  • Eine Kontaktpersonennachverfolgung muss jederzeit möglich sein. Hier werden, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), folgende Daten von einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthalts erfasst: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder Adresse.

7. Sanitärräume

Der Sanitärraum darf nur von Einzelpersonen genutzt werden. Auf ausreichende Handhygiene ist zu achten.

8. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation

  • Vor Beginn der Schießzeiten werden die Aufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
  • Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.

9. Sonstige Hygienemaßnahmen

Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Sportgeräten. Gegebenenfalls eingesetzte Leihutensilien wie Leihbögen oder Schutzausrüstungen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.

Unter den hier angeführten Links können die Hygienerichtlinen und die dazu gehörige Datenschutzerklärung als PDF herunter geladen werden.

Die Vorstandschaft


Training auf der Bogenwiese

Ab einem Inzidenzwert von kleiner 50 dürfen wir in kleinen Gruppen wieder auf der Bogenwiese schießen.
Aus hygienischen Gründen ist dies aber nur Mitgliedern mit eigener Bogenausrüstung möglich.
Darüber hinaus sind folgende Richtlinen zu beachten:

  1. Training ausschließlich auf der Bogenwiese. Die Halle bleibt geschlossen,
  2. Ausfüllen und Einwerfen eines Schießzettels zur Kontaktpersonenermittlung,
  3. Einhaltung des Distanzgebotes von min. 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
  4. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von maximal 10 Personen oder 20 Kinder unter 14 (zzgl. Trainer und Aufsicht!),
  5. kein gleichzeitiges herantreten von mehr als einer Person an die Scheibe, den Bogenspanner oder die Auflagenröhren,
  6. beim Pfeilesuchen min. 1,5 Meter Abstand zu einer anderen Person einhalten und den gefundenen Pfeil nur anzeigen. Aufsammeln muss der Besitzer,
  7. die Auflagen werden von der gleichen Person entfernt, welche sie aufgehangen hat,
  8. der Container bleibt geschlossen. Sportgeräte/Bögen/Pfeile u.s.w. aus dem Container dürfen nicht genutzt werden,
  9. keine Zuschauer.

Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.

Die Vorstandschaft





































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corona.1622217606.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/05/28 18:00 von Webmaster

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