Corona Maßnahmen
Corona News
Der Trainingsbetrieb findet, unter Berücksichtigung der BSV Hygienevorschriften und Corona-Richtlinien , weiterhin statt.
Sobald sich an der Situation etwas ändert, informieren wir euch hier und über die WhatsApp Gruppe.
Die Vorstandschaft
Hier findet ihr die aktuelle Krankenhausampel des Freistaates Bayern
Hygienemaßnahmen
Training in der Halle
Um einen möglichst risikoarmen Schießbetrieb sicherstellen zu können, haben wir den nachfolgenden Hygieneplan erarbeitet, welcher einzuhalten ist:
1. Allgemeines
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
- Bei Verdachtsfällen wenden wir das unter Punkt 3 festgelegte Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
- Die Vorstandschaft und die Aufsicht kontrolliert die Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte und ergreift bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
- Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten und Zuschauern werden ggf. die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthalts aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.
- Die Aufsichten Unterweisen die Schützinnen und Schützen über die Hygieneregeln.
- Hinweisschilder werden ausgehangen und sind zu beachten.
- Private Sportbekleidung und Hallenschuhe müssen mit nach Hause genommen werden.
2. Masken
- Außerhalb der direkten Sportausübung sind medizinische Masken zu tragen.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
- Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten. Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.
- Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände
- Desinfektionsmittel werden im Eingangsbereich im Regal sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.
- Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.
- Eine Anleitung zur Handhygiene wird ausgehangen und ist zu befolgen.
- Hautschonende Seife sowie Papierhandtücher zur Einmalbenutzung stehen im Waschraum zur Verfügung.
5. Ehrenamtliche Tätigkeit
Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.
6. Zuschauer
Es gilt keine zusätzliche Beschränkungen für Zuschauer.
7. Sanitärräume
Der Sanitärraum darf nur von Einzelpersonen genutzt werden. Auf ausreichende Handhygiene ist zu achten.
8. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation
- Vor Beginn der Schießzeiten werden die Aufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.
- Die Besucher werden beim Betreten der Schießanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.
9. Sonstige Hygienemaßnahmen
Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Sportgeräten. Gegebenenfalls eingesetzte Leihutensilien wie Leihbögen oder Schutzausrüstungen werden vor der Übergabe und nach der Rückgabe mit einem geeigneten Mittel behandelt.
10. Regionaler Hotspot-Lockdown
Bis auf weiteres werden die Hotspot Regelungen ausgesetzt.
Weitere Details können den Informationen des BSSB entnommen werden.
Diese werden ergänzt um die Vorgaben der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 01. April 2022.
Die Vorstandschaft
Training auf der Bogenwiese
Es gelten die gleichen Regeln wie in der Halle.