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schiessordnung

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Schießordnung

Schießordnung für den Bogenschießplatz und die Bogenhalle:

  1. Die Bogenschießanlagen des BSV Taufkirchen/Vils e.V. dürfen nur von Mitgliedern des Vereins nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (siehe Aushang) in der jeweiligen gültigen Fassung benutzt werden.
    Jeder Schütze, der die Bogenschießanlagen des BSV Taufkirchen/Vils e.V. benutzt, erkennt die gültige Schießordnung und die Sicherheitsrichtlinien des BSV Taufkirchen/Vils e.V. an und ist ihnen unterworfen.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) hinaus fliegen kann. (kein Hochanschlag)
  3. Beim Auszug des Bogens im Spann- und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen unbeabsichtigt gelösten Pfeil gefährdet oder verletzt werden kann. „Querschießen“ ist grundsätzlich verboten.
  5. Es darf nur geschossen werden, wenn sich erkennbar in Schussrichtung keinerlei Personen vor oder hinter den Scheiben aufhalten. Es darf auch nicht auf Tiere geschossen werden.
  6. Verboten sind Bögen mit Zuggewichten, bei denen die Gefahr besteht, bei vorschriftsmäßiger Nutzung der Bogensportanlage die Anlagenbegrenzung zu überschießen - max. 60 lbs. Zuggewicht.
  7. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
    Es gilt folgende Regelung:
    • Die Schießleitung kann nur von einem volljährigen und qualifizierten Mitglied übernommen werden.
    • Das erste volljährige Mitglied das den Platz betritt, übernimmt die Schießleitung oder delegiert diese.
    • Findet sich keine neue Aufsicht, ist der Schießbetrieb sofort einzustellen.
    • Den Anordnungen der Schießaufsicht haben alle Schützen Folge zu leisten.
  8. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst nach Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  9. Jeder Schütze ist für die Sicherheit am Bogenplatz und in der Bogenhalle mitverantwortlich. Bei Gefahr oder möglicher Gefahr ist das Kommando „STOP“ zu geben.
  10. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können ebenfalls vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
  11. Es darf nur mit Recurve, Compound, Blank, oder Langbögen geschossen werden.
    Armbrüste, Brandpfeile und Broadheads sind auf den Schiessanlagen nicht erlaubt!!!
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schiessordnung.1390142754.txt.gz · Zuletzt geändert: 2014/01/19 15:45 von Webmaster

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