satzung
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|I.|Der Verein führt den Namen\\ **BSV Bogen- u. Sportverein Taufkirchen/ | |I.|Der Verein führt den Namen\\ **BSV Bogen- u. Sportverein Taufkirchen/ | ||
|II.|Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.| | |II.|Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.| | ||
- | |III.|Er ist eingetragener Verein im Sinne des §21 BGB.| | + | |III.|Er ist eingetragener Verein im Sinne des [[http:// |
|VI.|Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.| | |VI.|Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V. und erkennt dessen Satzung und Ordnungen an. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen im Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt.| | ||
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===== 3 Gemeinnützigkeit ===== | ===== 3 Gemeinnützigkeit ===== | ||
- | |I.|Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " | + | |I.|Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " |
|II.|Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Auch dürfen ihnen keinerlei Vermögensanteile im Falle des Ausscheidens zugewendet werden. Soweit sie ehrenamtlich für den Verein tätig sind, haben sie nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen baren Auslagen.| | |II.|Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Auch dürfen ihnen keinerlei Vermögensanteile im Falle des Ausscheidens zugewendet werden. Soweit sie ehrenamtlich für den Verein tätig sind, haben sie nur Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen baren Auslagen.| | ||
|III.|Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigen. Alle Mittel sind für die satzungsmäßigen Zweck gebunden.| | |III.|Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigen. Alle Mittel sind für die satzungsmäßigen Zweck gebunden.| | ||
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===== 6 Ende der Mitgliedschaft ===== | ===== 6 Ende der Mitgliedschaft ===== | ||
- | |I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.| | + | |I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, [[kuendigung|Austritt]] oder Ausschluss.| |
- | |II.|Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen. Geschieht er nicht 6 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres, | + | |II.|Der |
- | |III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. grblich | + | |III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. gröblich |
- | |IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der Austrittserklärung bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.| | + | |IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der [[kuendigung|Austrittserklärung]] bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.| |
===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== | ===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== | ||
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===== 11 Das Schützenmeisteramt ===== | ===== 11 Das Schützenmeisteramt ===== | ||
- | |I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, | + | |I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, |
|II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http:// | |II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http:// | ||
|III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.| | |III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.| |
satzung.1387977506.txt.gz · Zuletzt geändert: 2013/12/25 14:18 von Webmaster