satzung
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===== 6 Ende der Mitgliedschaft ===== | ===== 6 Ende der Mitgliedschaft ===== | ||
- | |I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.| | + | |I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, [[kuendigung|Austritt]] oder Ausschluss.| |
- | |II.|Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen. Geschieht er nicht 6 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres, | + | |II.|Der |
|III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. gröblich sein muss.< | |III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. gröblich sein muss.< | ||
- | |IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der Austrittserklärung bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.| | + | |IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der [[kuendigung|Austrittserklärung]] bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.| |
===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== | ===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== | ||
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===== 11 Das Schützenmeisteramt ===== | ===== 11 Das Schützenmeisteramt ===== | ||
- | |I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, | + | |I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, |
|II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http:// | |II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http:// | ||
|III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.| | |III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.| |
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