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 ===== 6 Ende der Mitgliedschaft ===== ===== 6 Ende der Mitgliedschaft =====
  
-|I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.| +|I.|Die Mitgliedschaft endet durch Tod, [[kuendigung|Austritt]] oder Ausschluss.| 
-|II.|Der Austritt kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen. Geschieht er nicht 6 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied die Beiträge und sonstigen Leistungen für das laufende Jahr voll zu erbringen.|+|II.|Der [[kuendigung|Austritt]] kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen. Geschieht er nicht 6 Wochen zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied die Beiträge und sonstigen Leistungen für das laufende Jahr voll zu erbringen.|
 |III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. gröblich sein muss.<html><ol><li>Den Ausschluss spricht der Vereinsausschuss durch Beschluss aus, nachdem der Betroffene 2 Wochen Gelegenheit hatte, sich gegen die Ausschlussvorwürfe zu äußern.</li><li>Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Betroffenen die Beschwerde zur nächsten Mitgliederversammlung zu. Die Beschwerde muss innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses schriftlich dem 1.Schützenmeister zugehen.</li></ol></html>| |III.|Der Ausschluss kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Verstoß gegen die anerkannten sportlichen Regeln, bei Verletzung von Sitte und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interessen des Vereins, wobei der Verstoß oder die Verletzung im Einzelfall jeweils schwerwiegend bzw. gröblich sein muss.<html><ol><li>Den Ausschluss spricht der Vereinsausschuss durch Beschluss aus, nachdem der Betroffene 2 Wochen Gelegenheit hatte, sich gegen die Ausschlussvorwürfe zu äußern.</li><li>Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Betroffenen die Beschwerde zur nächsten Mitgliederversammlung zu. Die Beschwerde muss innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Beschlusses schriftlich dem 1.Schützenmeister zugehen.</li></ol></html>|
-|IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der Austrittserklärung bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.|+|IV.|Übt der Austretende oder Ausgeschlossene eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie mit der [[kuendigung|Austrittserklärung]] bzw. mit Zustellung des Ausschließungsbeschlusses.|
  
 ===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder ===== ===== 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder =====
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 ===== 11 Das Schützenmeisteramt ===== ===== 11 Das Schützenmeisteramt =====
-|I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, dem Schatzmeister / Kassier, dem Schriftführer und dem Sportleiter.|+|I.|Es besteht aus dem 1. und 2. Schützenmeister, dem Schatzmeister / Kassierer, dem Schriftführer und dem Sportleiter.|
 |II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/BGB/26.html|§26 BGB]]. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis, wobei im Innenverhältnis die des 2. Schützenmeisters auf den Fall der Verhinderung des 1. Schützenmeisters beschränkt ist.| |II.|Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des [[http://dejure.org/gesetze/BGB/26.html|§26 BGB]]. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis, wobei im Innenverhältnis die des 2. Schützenmeisters auf den Fall der Verhinderung des 1. Schützenmeisters beschränkt ist.|
 |III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.| |III.| Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.|
satzung.txt · Zuletzt geändert: 2016/12/27 11:54 von Webmaster

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