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   * Der Antragsteller erkennt die [[schiessordnung|Schießordnung]] auf dem Bogenplatz und in der Trainingshalle an.   * Der Antragsteller erkennt die [[schiessordnung|Schießordnung]] auf dem Bogenplatz und in der Trainingshalle an.
   * Die Aufnahmegebühr (50€ Erwachsene, 25€ Jugendliche) und der Mitgliedsbeitrag werden mittels Bankeinzug bei Vereinseintritt oder zum Jahresanfang beglichen.   * Die Aufnahmegebühr (50€ Erwachsene, 25€ Jugendliche) und der Mitgliedsbeitrag werden mittels Bankeinzug bei Vereinseintritt oder zum Jahresanfang beglichen.
-  * Die jeweiligen Beitragssätze (Stand 2011):+  * Die jeweiligen Beitragssätze (Stand 2017):
     * 90€ Erwachsene     * 90€ Erwachsene
     * 60€ Studenten/Azubi     * 60€ Studenten/Azubi
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     * 200€ Familienbeitrag     * 200€ Familienbeitrag
     * sowie Jahresbeitrag [[http://www.bssb.de/|BSSB]] (derzeit 9,50€-15,50€) richten sich nach den tatsächlichen Aufwendungen und werden für das folgende Jahr in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.     * sowie Jahresbeitrag [[http://www.bssb.de/|BSSB]] (derzeit 9,50€-15,50€) richten sich nach den tatsächlichen Aufwendungen und werden für das folgende Jahr in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
 +    * Bei Eintritt ab dem 01.07. werden 50% des o.g. Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr erhoben.Der [[http://www.bssb.de/|BSSB]] Beitrag ist hingegen zu jedem Beitrittszeitpunkt in voller Höhe zu entrichten.
     * **Fördermitglieder**: Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50% des Beitragssatzes. Ein Beitrag für [[http://www.bssb.de/|BSSB]] sowie die Aufnahmegebühr entfällt. Fördermitglieder sind nicht schießberechtigt. Fördermitglieder deren Kinder im Verein Mitglieder sind, gelten als stimmberechtigt, der Mitgliedsbeitrag beträgt 10% des Beitragssatzes.     * **Fördermitglieder**: Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50% des Beitragssatzes. Ein Beitrag für [[http://www.bssb.de/|BSSB]] sowie die Aufnahmegebühr entfällt. Fördermitglieder sind nicht schießberechtigt. Fördermitglieder deren Kinder im Verein Mitglieder sind, gelten als stimmberechtigt, der Mitgliedsbeitrag beträgt 10% des Beitragssatzes.
   * Es sind **10 Arbeitsstunden** jährlich oder 5€/Arbeitsstunde Ersatzgeldleistungen zu leisten.   * Es sind **10 Arbeitsstunden** jährlich oder 5€/Arbeitsstunde Ersatzgeldleistungen zu leisten.
mitgliedsantrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/30 14:08 von Webmaster

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