kuendigung
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* Die Kündigung kann formlos, muss jedoch **schriftlich und unterzeichnet** gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen.\\ **1. Schützenmeister vom BSV-Taufkirchen/ | * Die Kündigung kann formlos, muss jedoch **schriftlich und unterzeichnet** gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen.\\ **1. Schützenmeister vom BSV-Taufkirchen/ | ||
* Der Kündigung ist der Schützenausweis beizulegen.\\ Dieser wird gemäß den Statuten des BSSB eingezogen und vom Verein an den BSSB weitergeleitet.\\ Sollte der Schützenausweis nicht vorliegen oder verloren gegangen sein, ist eine (kostenfreie) Verlustmeldung zu erstatten (kann mit o.g. Kündigungsvorlage geschehen).\\ \\ | * Der Kündigung ist der Schützenausweis beizulegen.\\ Dieser wird gemäß den Statuten des BSSB eingezogen und vom Verein an den BSSB weitergeleitet.\\ Sollte der Schützenausweis nicht vorliegen oder verloren gegangen sein, ist eine (kostenfreie) Verlustmeldung zu erstatten (kann mit o.g. Kündigungsvorlage geschehen).\\ \\ | ||
- | * Der Eingang der Kündigung wird schriftlich, | + | * Der Eingang der Kündigung wird schriftlich, |
* Die Mitgliedschaft endet bei fristgemäßer Kündigung zum Geschäftsjahresende (31.12.).\\ \\ | * Die Mitgliedschaft endet bei fristgemäßer Kündigung zum Geschäftsjahresende (31.12.).\\ \\ | ||
* Das Mitglied kann auch nach eingereichter Kündigung, bis zu deren Inkrafttreten am Geschäftsjahresende, | * Das Mitglied kann auch nach eingereichter Kündigung, bis zu deren Inkrafttreten am Geschäftsjahresende, |
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