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Kündigung

Wie bedauern sehr, dass Du Dich mit dem Thema des Vereinsaustrittes beschäftigst.

Wenn es aber schon sein muss, fassen wir nachfolgend die wichtigsten Punkte zusammen, welche bei einer Kündigung der Mitgliedschaft zu beachten sind:

  • Die Kündigung muss, gemäß der Vereinssatzung Abschnitt 6, spätestens 6 Wochen vor Ende eines Geschäftsjahres (31.12.), also spätestens in der zweiten November-Woche, erfolgen. Bei späteren Kündigungen hat das Mitglied die Beiträge und sonstigen Leistungen für das darauf folgende Jahr voll zu erbringen.

  • Die Kündigung kann formlos, muss jedoch schriftlich und unterzeichnet gegenüber dem Schützenmeisteramt erfolgen.
    1. Schützenmeister vom BSV-Taufkirchen/Vils e.V.
    Hans Wachinger
    Anzengruberstraße 7 1/2
    84416 Taufkirchen/Vils


    Wenn möglich sollte auf diese Vorlage zurück gegriffen werden, welche bitte PC ausgefüllt werden sollte.

  • Der Kündigung ist der Schützenausweis beizulegen.
    Dieser wird gemäß den Statuten des BSSB eingezogen und vom Verein an den BSSB weitergeleitet.
    Sollte der Schützenausweis nicht vorliegen oder verloren gegangen sein, ist eine (kostenfreie) Verlustmeldung zu erstatten (kann mit o.g. Kündigungsvorlage geschehen).

  • Der Eingang der Kündigung wird schriftlich, i.d.R. per eMail, bestätigt.
    Die Kündigung ist erst nach Erhalt dieser Bestätigung gültig!

  • Die Mitgliedschaft endet bei fristgemäßer Kündigung zum Geschäftsjahresende (31.12.).

  • Das Mitglied kann auch nach eingereichter Kündigung, bis zu deren Inkrafttreten am Geschäftsjahresende, alle Angebote und Aktivitäten des Vereins nutzen bzw. an ihnen teilnehmen.

  • Das Mitglied hat eventuell im Besitz befindliches Vereinseigentum (z.B. geliehene Schießausrüstung, Schlüssel u.s.w.) rechtzeitig vor Inkrafttreten der Kündigung an den Verein auszuhändigen.

  • Nach Inkrafttreten des Vereinsaustrittes wird das Mitglied aus den E-Mail Verteilern und der WhatsApp Gruppe entfernt.

  • Mit Inkrafttreten des Vereinsaustrittes erlischt eine etwaig ausgestellte Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag automatisch.

  • Übt der Austretende eine Funktion im Verein aus, so erlischt sie ab dem Zeitpunkt der Austrittserklärung.
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kuendigung.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/04 10:21 von Webmaster

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