bsv:haftung_bei_minderjaehringen
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Haftung bei Minderjährigen
Der Bogen- u. Sportverein Taufkirchen/Vils e.V. macht darauf aufmerksam, dass die Benutzung der Bogensportanlagen außerhalb der offiziellen Trainingszeiten nur unter Aufsicht erlaubt ist.
Ist keine Schießaufsicht anwesend erlischt der Versicherungsschutz durch den BSSB. In diesem Falle haften die Eltern / Erziehungsberechtigten bei Unfällen oder Sachbeschädigung etc. in vollem Umfang für Ihre Kinder.
Bitte unterzeichnen Sie als Erziehungsberechtigter diese Haftungserklärung und reichen diese beim Vereinsvorstand ein.
Vielen Dank.
bsv/haftung_bei_minderjaehringen.1386770125.txt.gz · Zuletzt geändert: 2013/12/11 21:21 (Externe Bearbeitung)