Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


mitgliedsantrag

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
mitgliedsantrag [2017/07/31 14:46] – Halbjahresnachlass hinzugefügt Webmastermitgliedsantrag [2023/12/30 14:08] (aktuell) – Beitragserhöhung 2024 Webmaster
Zeile 12: Zeile 12:
   * Der Antragsteller erkennt die [[schiessordnung|Schießordnung]] auf dem Bogenplatz und in der Trainingshalle an.   * Der Antragsteller erkennt die [[schiessordnung|Schießordnung]] auf dem Bogenplatz und in der Trainingshalle an.
   * Die Aufnahmegebühr (50€ Erwachsene, 25€ Jugendliche) und der Mitgliedsbeitrag werden mittels Bankeinzug bei Vereinseintritt oder zum Jahresanfang beglichen.   * Die Aufnahmegebühr (50€ Erwachsene, 25€ Jugendliche) und der Mitgliedsbeitrag werden mittels Bankeinzug bei Vereinseintritt oder zum Jahresanfang beglichen.
-  * Die jeweiligen Beitragssätze (Stand 2017): +  * Die jeweiligen Beitragssätze (Stand 2024): 
-    * 90€ Erwachsene +    * 100€ Erwachsene 
-    * 60€ Studenten/Azubi +    * 70€ Studenten/Azubi 
-    * 42€ Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lj) +    * 52€ Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lj) 
-    * 200€ Familienbeitrag+    * 210€ Familienbeitrag
     * sowie Jahresbeitrag [[http://www.bssb.de/|BSSB]] (derzeit 9,50€-15,50€) richten sich nach den tatsächlichen Aufwendungen und werden für das folgende Jahr in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.     * sowie Jahresbeitrag [[http://www.bssb.de/|BSSB]] (derzeit 9,50€-15,50€) richten sich nach den tatsächlichen Aufwendungen und werden für das folgende Jahr in der Jahreshauptversammlung festgesetzt.
-    * Bei Eintritt ab dem 01.07. werden 50% des o.g. Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr erhoben.Der [[http://www.bssb.de/|BSSB]] Beitrag ist hingegen zu jedem Beitrittsszeitpunkt in voller Höhe zu entrichten.+    * Bei Eintritt ab dem 01.07. werden 50% des o.g. Mitgliedsbeitrages für das laufende Jahr erhoben.Der [[http://www.bssb.de/|BSSB]] Beitrag ist hingegen zu jedem Beitrittszeitpunkt in voller Höhe zu entrichten.
     * **Fördermitglieder**: Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50% des Beitragssatzes. Ein Beitrag für [[http://www.bssb.de/|BSSB]] sowie die Aufnahmegebühr entfällt. Fördermitglieder sind nicht schießberechtigt. Fördermitglieder deren Kinder im Verein Mitglieder sind, gelten als stimmberechtigt, der Mitgliedsbeitrag beträgt 10% des Beitragssatzes.     * **Fördermitglieder**: Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50% des Beitragssatzes. Ein Beitrag für [[http://www.bssb.de/|BSSB]] sowie die Aufnahmegebühr entfällt. Fördermitglieder sind nicht schießberechtigt. Fördermitglieder deren Kinder im Verein Mitglieder sind, gelten als stimmberechtigt, der Mitgliedsbeitrag beträgt 10% des Beitragssatzes.
   * Es sind **10 Arbeitsstunden** jährlich oder 5€/Arbeitsstunde Ersatzgeldleistungen zu leisten.   * Es sind **10 Arbeitsstunden** jährlich oder 5€/Arbeitsstunde Ersatzgeldleistungen zu leisten.
mitgliedsantrag.1501505176.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/07/31 14:46 von Webmaster

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki