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Haftung bei Minderjährigen

Der Bogen- u. Sportverein Taufkirchen/Vils e.V. macht darauf aufmerksam, dass die Benutzung der Bogensportanlagen außerhalb der offiziellen Trainingszeiten nur unter Aufsicht erlaubt ist.

Ist keine Schießaufsicht anwesend erlischt der Versicherungsschutz durch den BSSB. In diesem Falle haften die Eltern / Erziehungsberechtigten bei Unfällen oder Sachbeschädigung etc. in vollem Umfang für Ihre Kinder.

Bitte unterzeichnen Sie als Erziehungsberechtigter diese Haftungs- und Umgangserklärung und reichen diese beim Vereinsvorstand ein.

Darüber hinaus benötigen wir noch eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten unter diese Betreuungs- und Notfallvollmacht, in welcher geregelt wird, wie im Falle eines Notfalles gehandelt werden soll und ob das Kind allein nach Hause gehen darf.

Vielen Dank.

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haftung_bei_minderjaehringen.txt · Zuletzt geändert: 2014/05/09 20:02 von Webmaster

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